Frontline Digital GmbH

Zuletzt aktualisiert am 19. Juli 2021 von Rechtsanwalt Nico Werdermann

Wer ist die Frontline Digital GmbH?

Die Frontline Digital GmbH (inzwischen umbenannt in Deutsche Gesellschaft für elektronische Zahlungssysteme mbH) hat ihren Sitz in der Opladener Str. 149, 40789 Monheim. Geschäftsführer ist Herr Friedrich Trappe.

Die Frontline Digital GmbH betreibt die Flirt-Portale

  • Parwise
  • Partner Avenue und
  • Prime Singles

Im Bereich “Kontakt” dieser Seiten gibt die Frontline Digital GmbH die Adresse Friedrichstrasse 88, 10117 Berlin (Mitte) an. Persönlich trifft man dort jedoch niemanden. Es handelt sich um den Briefkasten eines Büro-Dienstleisters.

Die drei Partnerbörsen sind nach demselben Prinzip aufgebaut: Kunden sich kostenlos registrieren. Möchte man mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten, muss man Premium-Mitglied werden. Im Rahmen einer 14-tägigen Probemitgliedschaft für 1,00 EUR gibt man seine Bankverbindung an. Dabei wird übersehen, dass die Probemitgliedschaft sich automatisch in ein Abo von sechs Monaten zu je 89,90 EUR umwandelt.

Sind Forderungen der Frontline Digital GmbH zu erfüllen?

Wie die Anmeldung genau ausgestaltet ist, haben wir hier für das Portal FlirtyGirls der D.I.E. GmbH (früher Ideo Labs GmbH) dargestellt. Eine rechtliche Einschätzung des Anmeldevorgangs finden Sie hier.

Angesichts der Gesamtumstände wird man meiner Meinung nach dazu kommen, dass die automatische Verlängerung des Vertrags bei der Frontline Digital GmbH so nicht vom Verbraucher erwartet werden musste. Wir argumentieren daher gegenüber der Frontline Digital GmbH, dass kein Abo zustande gekommen ist und dass unsere Mandanten nicht verpflichtet sind, 89,90 EUR im Monat zu zahlen.

Was tun bei Inkasso?

  1. Lassen Sie sich durch Schreiben der Anbieter oder deren Inkasso-Unternehmen nicht verunsichern. Noch ist nicht verloren! Diese Schreiben sind zwar unangenehm, aber das Problem ist lösbar.
  2. Nehmen Sie nicht selbständig Kontakt mit der Gegenseite auf. Zahlen Sie die geforderte Summe nicht ohne rechtliche Prüfung.
  3. Nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.

Unserer Auffassung nach bestehen erhebliche Zweifel, ob der vermeintliche Vertrag zur Nutzung des Kontaktportals wirksam ist. Wer also eine Mahnung eines Inkasso-Unternehmens im Zusammenhang mit einer Abofalle erhalten hat, sollte zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann.

Das sind die Tricks der Abofallen:

  1. Kostenlose Anmeldung
  2. Kostenlose Testphase
  3. Testphase für 1 €
  4. Abfrage der Bankverbindung unter einem Vorwand
  5. Automatische Vertragsverlängerung
  6. Vertragsverlängerung in den AGB versteckt
  7. Zwei Wochen Probe muss nach einer Woche gekündigt werden
  8. Abbuchung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist
  9. Einsatz von Animateuren
  10. Einsatz von Chat-Bots
  11. Versteckte Kontaktdaten des Anbieters
  12. Angeblich erloschenes Widerrufsrecht
  13. Überzogene Wertersatzansprüche
  14. Übertriebene Mahngebühren
  15. Kündigungen nur per Brief akzeptiert
  16. Keine Reaktion auf Kündigungen
  17. Einschaltung von Inkassounternehmen

Kostenlose Erstberatung durch Anwalt!

  • Wenn Sie auch denken, dass es so nicht geht.
  • Wenn Sie der Meinung sind, dass man Ihnen einen Vertrag untergeschoben hat, den Sie nicht wollten.
  • Wenn Sie kein Abo wollen.

Rufen Sie uns an: 030/863206933

Call Now Button