Zuletzt aktualisiert am 2. April 2026 von lumina

Der Vertrag mit der DIE GmbH
Der Blick auf den Kontoauszug
Täglich melden sich bei uns Verbraucher, weil sie Probleme mit der DIE GmbH haben. Regelmäßig haben sie festgestellt, dass ein Unternehmen namens DIE GmbH von ihrem Konto Abbuchungen in Höhe von 39,90 EUR, 89,90 EUR oder 99,90 EUR vornimmt. Als Verwendungszweck heißt es „Mitgliedsbeitrag flirtdate18.com“ oder so ähnlich.

Schaut man ein paar Monate zurück, stellt man fest, dass das schon länger so geht, nur bisher nicht aufgefallen ist. Und als erstes ist da eine Abbuchung über 1,00 EUR. Wenn man dann noch kurz auf die angegebene Homepage flirtdate18.com schaut, fällt es demjenigen auch wieder ein. Da war mal was. Für 1 EUR. Inzwischen über 400 EUR. Kann das sein?

Ich hatte hier beschrieben, wie der Vertragsschluss bei dem Portal flirtygirls.de der DIE GmbH gestaltet ist. Bei anderen Portalen der DIE GmbH sieht es ganz genauso aus. Es stellt sich die Frage, ob mit diesem Aufbau der Webseite ein Vertrag zustande gekommen ist, der die DIE GmbH berechtigt, monatlich 89,90 EUR per Lastschrift einzuziehen.
Vertrag kommt von vertragen
Der Jura-Student lernt im ersten Semester: „Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.“ Ein Vertragspartner sagt, wie der Vertrag aussehen soll, der andere stimmt dem zu. Und hier?
Fakt ist: Auf der Seite steht „Damit ich alle Vorteile ohne Unterbrechung nutzen kann, verlängert sich die Mitgliedschaft um eine sich daran anschließende reguläre Mitgliedschat für nur 89,90 € mtl., wenn ich nicht vorher kündige.“ Darunter klickt der Verbraucher auf „Kaufen“. Die DIE GmbH gibt einen Vertragstext vor und der Verbraucher stimmt dem durch Klick auf „Kaufen“ zu.
Die Button-Lösung
Damit man im Internet auch weiß, wenn man einen Vertrag schließt, stellt das Gesetz besondere Anforderungen an den Vertragsschluss. Der Kunde muss gemäß § 312j Abs. 3 BGB ausdrücklich bestätigen, dass er sich zur Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss über eine Schaltfläche, muss sie gut lesbar sein und darf mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Ist der Button mehrdeutig beschriftet, kommt kein Vertrag zustande. Das wäre beispielsweise bei „Bestellen“ oder „Bestellung abschicken“ der Fall, da auch kostenlose Dinge bestellt werden könnten, z.B. Produktproben oder Newsletter. Die von der DIE GmbH verwendete Beschriftung „Kaufen“ erfüllt die Anforderungen. Mit „Kaufen“ ist klar, dass der Kunde sich zur Zahlung verpflichtet.
Kostenlose Ersteinschätzung – ich prüfe Ihren Fall
Informationspflichten
Und auch die weiteren Anforderungen sind auf den ersten Blick erfüllt. Unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung aufgibt, müssen ihm folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:
Und hier? Häkchen, Häkchen, Häkchen, Häkchen, Häkchen.
Kleingedruckt
Aber mit welchem Inhalt kommt der Vertrag zustande? Der Nutzer meldet sich kostenlos an. Sofort danach erhält er einen Gutschein für eine kostenlose Schnuppermitgliedschaft. wenn er ihn einlösen will, wählt er das Schnupperangebot: 14 Tage, nur 1,00 EUR, Einmalzahlung. Dann gibt er die Zahlungsdaten ein und im nächsten Schritt soll er die Premium-Mitgliedschaft bestätigen. Und in einem von drei Punkten wird im Fließtext erklärt, dass ein Abo abgeschlossen wird.

