Logro Vermarktung GmbH

Zuletzt aktualisiert am 30. März 2023 von Rechtsanwalt Nico Werdermann

Die Logro Vermarktung GmbH ist 2005 als Gibo GmbH Verlag Geld und Information gegründet worden. Die Umbenennung in Logro Vermarktung GmbH erfolgte 2014. Die Logro Vermarktung GmbH hat ihren Sitz in der Gneiststraße 14, 14193 Berlin. Geschäftsführer ist Rudolf Gründel. Er ist ebenfalls Geschäftsführer der PID Plata Informations Dienst GmbH.

Ratgeber Aktien

Die Logro Vermarktung GmbH gibt den Ratgeber Aktien heraus. Momentan (März 2023) wird der Newsletter als Sonderaktion beworben.

Unsere Top-Empfehlung:1/4-Jahres-Abo (3 Monate) Ratgeber-Aktien Musterdepot Abo
Sonderpreis von einmalig 14,00 Euro

https://ratgeber-aktien.de/sonderaktion/ (30.03.2023)

Außerdem stehen

  • Zwei-Jahres-Abo (24 Monate) Ratgeber-Aktien Musterdepot Abo
    1.000,00 Euro Rabatt – Einmalzahlung: 2.880,00€ inkl. MwSt. statt 3.880,00€ inkl. MwSt.
  • Ein-Jahres-Abo (12 Monate) Ratgeber-Aktien Musterdepot Abo
    1.000,00 Euro Bargeld-Rabatt Einmalzahlung: 980,00€ inkl. MwSt. statt 1.980,00€ inkl. MwSt.

zur Auswahl.

1000% Gewinn

Angeblich handelt es sich beim Ratgeber Aktien um “Deutschlands beliebtestes Musterdepot”. Es wird mit

1000% Gewinn mit Hebelscheinen, Aktien und exakten Stückzahlen für Ihr Depot

https://ratgeber-aktien.de/sonderaktion/ (30.03.2023)

beworben. Ob dieser Gewinn (in welchem Zeitraum?) auch nur ansatzweise realisiert werden kann, ist höchst fraglich. In den AGB liest sich das ein wenig anders:

Im Börsenbrief mitgeteilte Informationen sind keine Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Die in dem Börsenbrief bereitgestellten Informationen ersetzen insbesondere nicht die eigene Recherche sowie die eigenverantwortliche Reflektion und Entscheidung durch den Leser. Vielmehr muss jede Entscheidung Geschäfte zu tätigen oder nicht zu tätigen, vom Leser eigenverantwortlich getroffen werden. Wir empfehlen dem Leser, gegebenenfalls seinen Anlage-, Steuer- und/oder Rechtsberater zu konsultieren.

https://ratgeber-aktien.de/agb/

Automatische Vertragsverlängerung

Zumindest letztes sollten Verbraucher, die eine 1/4-Jahres-Abo des Ratgeber Aktien bestellt haben, dringend beherzigen. In den AGB ist nämlich eine kleine Gemeinheit versteckt. Ebenso wie die PID Plata Informations Dienst GmbH und die Cojo Finanzinformationen GmbH sieht die Logro Vermarktung GmbH eine automatische Verlängerung der Verträge vor. So heißt es in Abschnitt B der AGB:

2.1. Das Abonnement des Börsenbriefes kann für ½ Jahr, 1 Jahr oder für 2 Jahre abgeschlossen werden. Alle Abonnements verlängern sich um die Laufzeit von 1 Jahr, sofern der Abonnent den weiteren Bezug nicht mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des jeweiligen Bezugszeitraums kündigt, bzw. 6 Wochen bis mindestens vor Ende des Bezugszeitraumes bei einem Sonder-Abonnement für ein Vierteljahr

https://ratgeber-aktien.de/agb/ (30.03.2023)

Und weiter:

2.2. Die Abonnementpreise für den Börsenbrief betragen vorab:

bei einer Laufzeit von 2 Jahren 3.880,00,- Euro.
bei einer Laufzeit von 1 Jahr 1.980,- Euro.
bei einer Laufzeit von 1/2 Jahr 1.299,- Euro.

https://ratgeber-aktien.de/agb/ (30.03.2023)

Zumindest böswillig ließe sich das so auslegen, dass sich auch das 1/4-Jahres-Abo automatisch um ein Jahr und zwar zum Preis von 1.980,- EUR verlängert. Und so schneit es die Logro Vermarktung GmbH auch zu sehen. In der Bestellbestätigung heißt es:

Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie es nicht fristgemäß (z.B. per Brief oder E-Mail) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt beim Vierteljahresabonnement 6 Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraums, beim Halbjahresabonnement, Jahresabonnement und beim Zweijahresabonnement 12 Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraums. Der Abonnementpreis für den Verlängerungszeitraum beträgt (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) 1.980,00 Euro/Jahr.

Bestellbestätigung der Logro Vermarktung GmbH

Nach hiesiger Auffassung bewegt sich die Logro Vermarktung GmbH damit auf ganz dünnem Eis. Die Verlängerungsklausel dürfte überraschend und damit unwirksam sein. Außerdem entspricht sie nicht den gesetzlichen Vorgaben für automatische Vertragsverlängerungen.

Anwaltliche Hilfe

Sollten Sie von der Logro Vermarktung GmbH einer Rechnung für eine Vertragsverlängerung haben, scheuen Sie sich nicht, anwaltlichen Rat einzuholen. Ich vertrete bundesweit Verbraucher in Fällen ungewollten Vertragsschlüsse. Buchen Sie sich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Gemeinsam werden wir den Vorgang und mögliche weitere Maßnahmen besprechen.

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