Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2020 von Rechtsanwalt Nico Werdermann
Viele Anbieter von Dating-Seiten ziehen das Geld nicht selbst ein, sondern nutzen hierfür einen Zahlungsdienstleister. Am häufigsten begegnen uns die Anbieter Webbilling, Novalnet und Digitalpayment.
Inhalt
Viele Köche…
Durch die Einschaltung eines Zahlungsanbieters ergibt sich ein komplexes Geflecht unterschiedlicher Verträge. Es entstehen jeweils gesonderte Vertragsbeziehungen zwischen dem Portalbetreiber und dem Verbraucher, zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Verbraucher sowie zwischen dem Zahlungsanbieter und dem Portalbetreiber. Außerdem gibt es noch einen Vertrag mit der eigenen Bank des Kunden.
Zahlungsdienstleister sind für Onlinegeschäfte absolut üblich. Für die Kunden ist es bequem, per Paypal oder Klarna zu bezahlen und der Händler bekommt pünktlich sein Geld. Dafür zahlt er eine Gebühr an den Zahlungsanbieter.

…verderben den Brei
Die Fälle, die bei uns landen, sind anders. Unsere Kunden stellen nur eine Abbuchung auf ihrem Konto fest, die sie nicht zuordnen können. Auf dem Kontoauszug steht lediglich
- Digitalpayment GmbH, www.payinf.de
- Novalnet AG, Online Dating Service
- Webbilling AG, www.HQBill.net
- Webbilling AG, ombill.com
- Webbilling AG, www.mwsbill.com
Die Verbraucher können mit den Informationen nicht viel anfangen. Weder wissen sie, dass sie ein Abo abgeschlossen haben, noch wissen sie, dass sie einen Zahlungsdienstleister beauftragt haben, in ihrem Namen Geld an den Anbieter zu zahlen.
Gelegentlich ergibt sich aus dem Verwendungszweck auch, für welche Seite die Abbuchung erfolgt:
- NOVALNET AG, www.wildspank.com
- NOVALNET AG, www.findedates.com
Unabhängige Zahlungsdienstleister
Hinter diesen Abbuchungen verbergen sich Zahlungsdienstleister, die streng genommen mit dem Portalbetreiber nicht viel zu tun haben. Daher genügt es nicht, die Lastschrift zurückbuchen zu lassen. Mit der Rücklastschrift handelt man sich nur eine Auseinandersetzung mit dem Zahlungsanbieter ein, während das Abo beim Portalbetreiber weiterhin läuft und weiterhin Kosten verursacht.
Wenn sie Abbuchungen von Webbilling, Novalnet oder Digitalpayment haben, setzen Sie sich unter 030/863206933 mit uns in Verbindung. Wir prüfen für Sie, welche Anbieter dahinterstehen und sorgen für eine schnelle Beendigung der Abbuchungen.
Inkasso für den Zahlungsdienstleister
Werden Lastschriften für Zahlungsdienstleister zurück gebucht oder wegen fehlender Deckung des Kontos nicht eingelöst, mahnt der Zahlungsdienstleister und beauftragt seinerseits ein Inkassounternehmen oder eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit dem Beitreiben der Forderung. Uns liegen etliche Verfahren vor, in denen Rechtsanwalt Sebastian Kipke für die Webbilling AG oder die eCollect AG für die Novalnet AG tätig ist und versucht, das Geld für eine Abofalle zu bekommen.
Was tun bei Inkasso?
- Lassen Sie sich durch Schreiben der Anbieter oder deren Inkasso-Unternehmen nicht verunsichern. Noch ist nicht verloren! Diese Schreiben sind zwar unangenehm, aber das Problem ist lösbar.
- Nehmen Sie nicht selbständig Kontakt mit der Gegenseite auf. Zahlen Sie die geforderte Summe nicht ohne rechtliche Prüfung.
- Nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung.
Unserer Auffassung nach bestehen erhebliche Zweifel, ob der vermeintliche Vertrag zur Nutzung des Kontaktportals wirksam ist. Wer also eine Mahnung eines Inkasso-Unternehmens im Zusammenhang mit einer Abofalle erhalten hat, sollte zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann.
Kostenlose Erstberatung durch Anwalt!
- Wenn Sie auch denken, dass es so nicht geht.
- Wenn Sie der Meinung sind, dass man Ihnen einen Vertrag untergeschoben hat, den Sie nicht wollten.
- Wenn Sie kein Abo wollen.
Rufen Sie uns an: 030/863206933