Zuletzt aktualisiert am 6. Februar 2020 von Rechtsanwalt Nico Werdermann
Ich hatte vor kurzem geschrieben, dass die Webbilling AG, Schulstr.7, 5303 Würenlingen, Schweiz unabhängiger Zahlungsdienstleister ist. Mit dem Betreiber der jeweiligen Seite hat die Webbilling AG nur insofern zu tun, dass sie sich um den Einzug der Zahlungen beim Kunden kümmert. Das ist anscheinend nicht jedem klar. Vor allem ist auch nicht immer klar, für wen die Webbilling AG die Zahlungen einzieht.
Inhalt
SEPA-Lastschrift “Webbilling AG”
In einem Fall stellte der Mandant mehrere Abbuchungen der Webbilling AG von seinem Konto fest, die er nicht nachvollziehen konnte. Da die Webbilling AG Zahlungsdienstleister ist und sich auf einen separaten – vom Abo unabhängigen – Vertrag beruft, habe ich die Webbilling AG aufgefordert, künftig keine Zahlungen mehr für meinen Mandanten auszuführen. Sie sollte außerdem offen legen, an wen sie denn Zahlungen im Auftrag des Mandanten geleistet hat.
Cyberservices B.V.
Heute (nur sieben Wochen später) erreichte mich ein Fax der Rechtsanwälte Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach aus Hamburg. Das Fax ist hier schwer zuzuordnen, da mein Aktenzeichen nicht angegeben wird. Als Aktenbezeichnung wird Cyberservice B.V. ./. <Name des Mandanten> angegeben. Der Mandant hat bei mir sechs Akten. In keiner der Akten ist die Cyberservice B.V. beteiligt.
Flirtportal der Webbilling AG?
Die Kollegen Fix & Mosebach erklären, ihre Auftraggeberin, die Webbilling AG, würde im Internet ein Flirtportal zur Verfügung stellen. Mein Mandant hätte sich bei reifefrauen.online angemeldet und ein Upgrade auf eine Premiummitgliedschaft vorgenommen.
Damit ist ein Vertragsverhältnis mit unserer Auftraggeberin auf unbestimmte Zeit zu einem Preis von jeweils 39,90 € für einen Monat Zugangsmöglichkeit zustande gekommen.
Schreiben der Rechtsanwälte Fix & Mosebach vom 29.01.2020
So weit so neu. Weiter heißt es dann allerdings:
Die vor der Anmeldung einsehbaren und ausdruckbaren AGB enthalten alle für die Vertragsbeziehung und den Kontakt mit der Cyberservice B. V. notwendigen Angaben, insbesondere auch die Mail- und Postadressen für Kündigungen.
Schreiben der Rechtsanwälte Fix & Mosebach vom 29.01.2020
Wie jetzt Vertragsbeziehung mit der Cyberservices B.V.? Zwar ist die Cyberservices B.V. hier keine Unbekannte. Sie taucht gelegentlich als Gegner auf, da sie die Seiten affaire.com und seitensprungarea.com betreibt – oder vielmehr betrieb. Affaire.com wird inzwischen von der Media Websolutions B.V. (vertreten durch Robertus Lamers) und seitensprungarea.com von der BeTogetheMedia B.V (vertreten durch Ingrid Lamers) betrieben.
Wer ist der Vertragspartner?
Aber zurück zum Fall. Wer ist denn jetzt der Vertragspartner meines Mandanten? Wer erbringt die Leistung? Wem gegenüber muss ich für meinen Mandanten ein Abo kündigen, das nie gewollt war?
Ob, wann und wie oft der Abonnent das Angebot in Anspruch nimmt, hat auf die geschuldete Vergütung keinen Einfluss. Die Leistung unserer Auftraggeberin besteht im Bereithalten des Flirtportals.
Schreiben der Rechtsanwälte Fix & Mosebach vom 29.01.2020
Hmm. Mag ja sein, dass die Webbilling AG nicht mehr nur Zahlungsdienstleister ist, sondern die Wertschöpfungskette auf das Betreiben von Internetseiten ausgedehnt hat. Klarheit sollte ein kurzer Blick ins Impressum von reifefrauen.online bringen. Und dort lauert tatsächlich noch eine Überraschung: Betreiber der Seite ist weder die Webbilling AG, noch die Cyberservices B.V., sondern die Casual Networks B.V. Na dann ist ja jetzt alles klar.