Amtsgericht Wedding gewährt Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen Cojo Finanzinformationen GmbH

Zuletzt aktualisiert am 6. Februar 2020 von Rechtsanwalt Nico Werdermann

Das Amtsgericht Wedding hält Mahnbescheid und Klage der Cojo Finanzinformationen GmbH für unbegründet.

Vor kurzem hatte ich einen Artikel über Mahnbescheide der Cojo Finanzinformationen GmbH geschrieben. Die Cojo Finanzinformationen GmbH war hier negativ aufgefallen, weil sie in Sonderaktionen vermeintlich günstige Kurz-Abos anbietet, die sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens in Jahresabos umwandeln sollen.

Zahlt der Kunde nicht, beantragt die Cojo Finanzinformtionen GmbH vertreten durch Rechtsanwalt Rolf Lange aus Wuppertal einen Mahnbescheid.

Mein Mandant hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Die Sache wurde ans Amtsgericht Wedding verwiesen. Ab hier übernahm ich.

Da der Mandant die erforderlichen Mittel für seine Vertretung nicht aufbringen kann, habe ich für ihn Prozesskostenhilfe beantragt. Das Gericht hatte so früh Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist nämlich, dass die Sache Aussicht auf Erfolg hat.

Das Amtsgericht Wedding folgte meiner Argumentation und sieht die Sache klar:

Die Klägerin hat nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand keinen Anspruch auf Zahlung von 897,00 EUR gegen den Beklagten aus einem zwischen den Parteien geschlossenem Abonnement-Vertrag. Denn demnach ist zwischen ihnen kein Abonnement über den Zeitraum von drei Monaten hinaus zustande gekommen.

Amtsgericht Wedding, 8 C 503/19, Beschluss vom 18.11.2019

Damit ist in der Sache zwar noch nichts entschieden, es sieht aber schon mal gut aus. Der Mandant und ich sind gespannt, wie der Prozess sich weiter entwickelt.

Nachtrag 2.12.2019: Die Cojo Finanzinformationen GmbH hat die Klage zurückgenommen.

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