hebelschein-trading.com Abo mit automatischer Verlängerung

Zuletzt aktualisiert am 6. Februar 2020 von Rechtsanwalt Nico Werdermann

Momentan häufen sich wieder die Anfragen von Mandanten, die ein Abonnement auf der Seite https://hebelschein-trading.com abgeschlossen haben, das sie gar nicht wollten.

Die Cojo Finanzinformationen GmbH bietet auf der Seite https://hebelschein-trading.com einen E-Mail-Newsletter an. Nach Angaben des Unternehmens sollen die Leser von Hebelschein-Trading im Jahr 2018 und 2019 durchweg dreistellige (“über 100 Prozent”) Gewinne erzielt haben.

Sonderangebot!

Regelmäßig werden Sonderaktionen für das Newsletter-Abonnement beworben. Momentan melden sich bei uns viele Verbraucher, die im Juli oder August 2019 eine Sonderaktion in Anspruch genommen haben. Dieselbe Aktion wird momentan auch wieder angeboten:

Der Hebelschein-Trading-Newsletter soll für sechs Monate 59,00 EUR monatlich statt 149,80 EUR kosten. Obendrein gibt es eine “Geld-zurück-Garantie”: Wer nicht überzeugt ist, bekommt innerhalb von 14 Tagen den Preis für das Test-Abonnement zurück.

Der Haken an der Sache

Der Haken ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cojo Finanzinformationen versteckt. Die Bestellung lässt sich nur auslösen, wenn das Kästchen

Hiermit bestätige ich, dass ich AGB inkl. Widerrufsbelehrung gelesen habe und akzeptiere, sowie dass ich die Datenschutzbestimmung gelesen habe und meine Einwilligung erteile

angeklickt wurde. Jedem, der schon einmal irgendetwas gekauft hat, ist klar, dass die AGB nicht gelesen wurden, und Verbraucher das Häkchen nur setzen, weil es ohne nicht weitergeht.

Verlängerung der Abonnements

In den AGB findet sich unter Nr. 2.1:

Das Abonnement des Börsenbriefes kann für ½ Jahr, 1 Jahr oder 2 Jahre abgeschlossen werden. Alle Abonnements verlängern sich um die Laufzeit von 1 Jahr, sofern der Abonnent den weiteren Bezug nicht fristgemäß 12 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Bezugszeitraums kündigt.

Wer die AGB nicht liest, findet auf der Seite keinen Hinweis auf die automatische Verlängerung des Abos. Und diese Verlängerung hat es in sich. Ganze 1.498 EUR verlangt die Cojo Finanzinformationen GmbH, wenn das Abo nicht rechtzeitig gekündigt wurde.

Meine Mandanten waren entsprechend überrascht, als sie pünktlich nach Ablauf der Kündigungsfrist eine E-Mail von der Cojo Finanzinformationen GmbH erhielten:

Sehr geehrter Herr …,

wir freuen uns, dass Sie Ihr Abo nicht gekündigt haben.

Anbei senden wir Ihnen Ihre Verlängerung:

Das von Ihnen bestellt Produkt:
1 Jahr Verlängerung des Hebelschein-Trading Börsenbriefes
1.498,00 € inkl. MwSt.
15.02.2020- 15.02.2021

Für die einmalige Zahlung von 1.498,00 € nutzen Sie bitte zur Überweisung die nachfolgende Bankverbindung.

CoJo Finanzinformationenh GmbH
IBAN: DE35 1005 0000 0190 383070
BIC: BELADEBEXXX
Berliner Sparkasse

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen an. Wenn Sie eine Rechnung wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail.

Für Fragen, bin ich sehr gerne für Sie da!

Mit freundlichen Grüßen

Aber die Verbraucher sind nicht chancenlos. Es bieten sich mehrere Ansatzpunkte, den Anspruch der Cojo Finanzinformationen GmbH in Frage zu stellen. Bei Verträgen aus Juli und August 2019 konnten wir außergerichtlich erreichen, dass die Cojo Finanzinformationen auf die 1.498 EUR für das anschließende Jahr verzichtet. In älteren Fällen konnte erreicht werden, dass die Cojo Finanzinformationen GmbH die Klage zurück nimmt.

Wenn auch Sie ein Abo bei der Cojo Finanzinformationen GmbH abgeschlossen haben und nun überrascht sind, dass es nicht nach sechs Monaten endet, melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie und unterstützen Sie kompetent bei der Abwehr der Forderung.

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