Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2020 von Rechtsanwalt Nico Werdermann
Die Webbilling AG ist ein Zahlungsdienstleister aus der Schweiz. Die Adresse ist Webbilling AG, Schulstrasse 7, 5303 Würenlingen, Schweiz.
Der Service der Webbilling AG wird von folgenden Unternehmen genutzt:
- HQ Entertainment Network GmbH & Co.KG (erkennbar am Zusatz www.hqbill.com)
- Media Websolutions B.V. (erkennbar am Zusatz www.mwsbill.com)
- Casual Networks B.V. (erkennbar am Zusatz casualbill.com)
- Onmobile Kft (mit dem Zusatz ombill.com)
Die Webbilling AG bucht Lastschriften für diese Unternehmen unter der Gläubiger-ID CH41ZZZ00000000201 ab. Wenn die Abbuchung fehlschlägt oder zurückgebucht wird, beauftragt die Webbilling AG in der Regel die Jedermann Inkasso GmbH oder Rechtsanwalt Sebastian Kipke aus Hamburg mit der Durchsetzung der Forderung.
Rechtsanwalt Kipke erklärt in seinem Schreiben die Zusammenhänge:
Sie haben sich auf der Internetseite affaire.com als Nutzer angemeldet und am 16.08.2019 eine kostenpflichtige Premium Mitgliedschaft im Abonnement mit wiederkehrenden Folgezahlungen erworben.
Zur Zahlungsabwicklung beauftragten Sie die von mir vertretene Webbilling AG, Schulstraße 7, 5303 Würenlingen, Schweiz. Vereinbarungsgemäß wollte meine Mandantin, Webbilling AG, am 15.10.2019 von Ihrem Konto den fälligen Betrag für die in Anspruch genommene Internetdienstleistung einziehen.
Für den Verbraucher stellen sich viele Fragen. Er kann sich häufig nicht erinnern, sich bei der Seite überhaupt angemeldet zu haben, schon gar nicht für ein Abonnement mit wiederkehrenden Zahlungen. Darüber hinaus soll er selbst die Webbilling AG mit der Zahlungsabwicklung beauftragt haben.
Die Beauftragung des Zahlungsabwicklers lässt sich auf den von uns getesteten Seiten gar nicht umgehen. Für den Verbraucher wird es nach unserer Einschätzung kaum sichtbar, dass hier noch ein weiteres Unternehmen im Spiel ist.
Es ist aber keineswegs egal, ob ein Zahlungsdienstleister eingeschaltet ist oder nicht. Wenn es sich um einen unabhängigen Zahlungsdienstleister handelt, den der Kunde beauftragt hat, kommt es für den Anspruch gegen den Kunden nicht darauf an, ob die ursprüngliche Forderung berechtigt war. Selbst wenn der Vertrag zwischen dem Diensteanbieter und dem Verbraucher nicht wirksam zustande gekommen ist oder widerrufen wurde, muss der Kunde womöglich den Zahlungsdienstleister bezahlen und sich das Geld vom Portalbetreiber zurück holen.
Wenn Sie Abbuchungen von der Webbilling AG auf Ihrem Kontoauszug finden, die Sie nicht zuordnen können, wenden sie sich unter 030/863206933 an uns. Wir beraten Sie, wie Sie weiter vorgehen können und sorgen mit Ihnen für ein schnelles Ende der ungewollten Abbuchungen.
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