Zuletzt aktualisiert am 30. Oktober 2020 von Rechtsanwalt Nico Werdermann
Derzeit wenden sich wieder Verbraucher an uns, die einen Mahnbescheid des Amtsgerichts Wedding erhalten haben. Antragstellerin ist die der Cojo Finanzinformationen GmbH, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin vertreten durch die Geschäftsführerin Kathrin Mohs. Prozessbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Rolf Lange aus Wuppertal.
Im Falle eines Mahnbescheids ist es immer wichtig,
- zu prüfen, ob die Forderung berechtigt ist und
- die Widerspruchsfrist einzuhalten.
Die Cojo Finanzinformationen GmbH bietet Abonnementverträge zu Börsentipps per E-Mail an. Wollte der Verbraucher nur eine Probeabo abschließen und ist dadurch ein ein längerfristiges Abonnement gerutscht, bestehen nach hiesiger Ansicht gute Chancen, dass die Forderung nicht besteht. Einzelheiten finden Sie hier.
Es genügt aber nicht, Recht zu haben. Man muss auch recht bekommen. Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem regeln, insbesondere Fristen zu beachten sind. Will der Antragsgegner sich gegen gegen die Forderung zur Wehr setzen, muss er innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Widerspruch erheben. Um die Frist richtig berechnen zu können, wird der Zeitpunkt der Zustellung auf dem Umschlag vermerkt.
Wenn Sie einen Mahnbescheid des Amtsgerichts Wedding im Auftrag der Cojo Finanzinformationen GmbH bekommen haben, rufen Sie uns unter 030/863206933 an. Wir vertreten Sie bundesweit in allen Fällen ungewollter Vertragsschlüsse im Internet.
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