enDebito verschickt Titulierungsankündigung

Zuletzt aktualisiert am 31. Oktober 2020 von Rechtsanwalt Nico Werdermann

Ein Mandant hat uns ein Schreiben der enDebito collect & finance GmbH (einem Inkassounternehmen mit Sitz in Düsseldorf) vorgelegt, das wir so noch nicht kannten.

Es ist mit

Titulierungsankündigung

überschrieben. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

Titulierungsankündigung

Die enDebito collect & finance GmbH schreibt:

leider konnten wir nach Kündigung Ihrer Ratenzahlung keinen Geldeingang verbuchen, sodass wir nunmehr der Auffassung sind, dass Sie kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung haben.

Nach Absprache mit unserem Kunden haben wir nun endgültig entschieden, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und dieses auch zu Ende zu bringen. Die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahren bedeutet die Titulierung der Forderung. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass ein Vollstreckungsbescheid 30 Jahre lang gültig ist! Sobald der Vollstreckungsbescheid bei uns eingegangen ist, werden wir unangekündigt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Die somit entstandenen Mehrkosten haben Sie zu tragen!

Sofern Sie mit uns kooperieren, möchten wir Ihnen gerne Besuche von Gerichtsvollziehern und die Abgabe der Vermögensauskunft und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten ersparen.

Vieles, was in der Titulierungsankündigung steht, ist richtig, einiges bedarf aber auch der Erklärung.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Wenn ein Schuldner nicht zahlt, bietet der Rechtsstaat dem Gläubiger die Möglichkeit, Zahlungen zu erzwingen. Am bekanntesten ist wohl die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher ist berechtigt, dem Schuldner Sachen wegzunehmen und sie für den Gläubiger zu verwerten. Weitaus häufiger ist kommt jedoch Forderungspfändungen vor, das heißt, dass der Gläubiger Ansprüche gegen Dritte (Banken, Versicherungen, Arbeitgeber) pfändet. Der sogenannte Drittschuldner muss dann an den Gläubiger auszahlen.

Titel und Titulierung

Allerdings kann nicht jeder – auch kein Inkassounternehmen – nach Lust und Laune Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Die Zwangsvollstreckung ist eine Zwangsmaßnahme und streng geregelt. Zuerst benötigt der Gläubiger einen sogenannten Titel. Als Titel kommen insbesondere Urteile und Vollstreckungsbescheide in Betracht.

Der Vorgang, einen Titel zu erwirken, wird als Titulierung bezeichnet. Für die verschiedenen Titel sind wieder jeweils besondere Verfahren einzuhalten

Gerichtliches Mahnverfahren

Die einfachste Methode, einen Titel zu erwirken (also eine Forderung titulieren zu lassen) ist das gerichtliche Mahnverfahren. In einem strukturierten Verfahren braucht der Gläubiger nur ein Formular auszufüllen, in dem er behauptet, ihm stehe ein bestimmter Anspruch zu. Das Gericht erlässt daraufhin ohne die Berechtigung des behaupteten Anspruchs zu prüfen einen Mahnbescheid. Der Mahnbescheid wird dem Gegner vom Gericht zugestellt.

So einfach, wie es ist, einen Mahnbescheid zu bekommen, so einfach ist es auch, dem entgegen zu treten. Dem Mahnbescheid liegt ein Formular bei, auf dem der Antragsgegner nur anzukreuzen braucht, dass er dem Anspruch widerspricht. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Allerdings hat man nur begrenzt Zeit. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Vollstreckungsbescheid

Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben, erlässt das Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, aus dem der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Allerdings ist damit noch nicht alles verloren. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann man sich wehren. Man hat eine Frist von zwei Wochen, um Einspruch einzulegen.

Fazit

Was bedeutet nun die Titulierungsankündigung der enDebito collect & finance GmbH? Das Inkassounternehmen kündigt an, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Garniert wird das Ganze mit Hinweis auf die Folgen eines Titels. Das Mahnverfahren ist jedoch nur ein erster Schritt. Der Betroffene hat noch jede Menge Möglichkeiten, die Berechtigung des Anspruchs überprüfen zu lassen.

Allerdings ist nicht von der Hand zu weisen, dass weitere Schritte zur Durchsetzung eines berechtigten Anspruchs (Titulierung und Zwangsvollstreckung) weitere Kosten verursachen. Es ist daher durchaus im Interesse des Schuldners, frühzeitig auf eine Einigung mit dem Inkassounternehmen hinzuwirken.

Sollten Sie eine Titulierungsankündigung oder ein anderes Schreiben der enDebito collect & finance GmbH bekommen haben, steht Ihnen das Team von ich-will-kein-abo.de unter mit Rat und Tat zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 030/863206933 an oder füllen Sie das Formular unten aus. Wir werden Sie kontaktieren und die Erfolgsaussichten sowie das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

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