Zuletzt aktualisiert am 8. Juli 2025 von Rechtsanwalt Nico Werdermann
Immer wieder berichten Verbraucher von Problemen mit der BeJoCo Finanzinformationen GmbH. Eine typische Masche: Ein vermeintlich harmloses Probeabo für 5 Euro, das dann überraschend in ein Jahresabo für fast 3.000 Euro übergeht – und das ohne dass der Betroffene sich darüber im Klaren ist.
So sieht ein typischer Fall aus:
Ein Verbraucher bestellte am 6. Februar 2025 ein Probeabo bei BeJoCo. Die Lieferung erfolgte erst am 18. Februar. Eine Kündigung des Probeabos unterblieb, woraufhin BeJoCo am 7. April erneut lieferte – diesmal mit der Behauptung, es sei ein kostenpflichtiges Jahresabo über 2.980 Euro abgeschlossen worden. Der Kunde legte umgehend Widerspruch per Einschreiben ein – sowohl gegen das Abo als auch gegen die Rechnung.
Doch damit nicht genug: Trotz wiederholter schriftlicher Widersprüche verschickte BeJoCo mehrere Mahnungen. Schließlich wurde sogar ein Inkassounternehmen eingeschaltet: Europa Inkasso Service aus Wuppertal fordert nun über 3.239 Euro.
Was tun, wenn Inkasso droht?
Wenn auch Sie eine ähnliche Erfahrung mit BeJoCo gemacht haben, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Wichtig:
- Nicht einschüchtern lassen.
- Kein Geld zahlen, ohne die Forderung juristisch prüfen zu lassen.
- Widerspruch gegen das Inkassoschreiben einlegen – am besten nachweisbar per Einschreiben.
BeJoCo kann Sie theoretisch verklagen – ob eine solche Klage aber Aussicht auf Erfolg hat, hängt von vielen Details ab. Gerade bei unklaren Vertragsabschlüssen und fehlender Transparenz bestehen oft gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren.
Ich helfe Ihnen weiter
Wenn Sie sich in einem ähnlichen Fall befinden, helfe ich Ihnen gerne weiter – schnell, rechtssicher und ohne falsche Versprechungen.
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Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Holen Sie sich rechtliche Unterstützung – bevor es zu spät ist.