Zuletzt aktualisiert am 1. Mai 2025 von Rechtsanwalt Nico Werdermann
Haben Sie im Februar oder März 2025 ein vermeintlich günstiges Probe-Abo bei rohstoffraketen.de abgeschlossen und nun eine Rechnung über 1.298 Euro erhalten? Dann sind Sie nicht allein. Viele Verbraucher berichten von verwirrenden Vertragsbedingungen, unklaren Vertragspartnern und einer Kostenfalle, die erst Monate später sichtbar wird.
Ich erkläre, was es mit diesem Abo-Modell auf sich hat, worauf Sie rechtlich achten müssen – und wie Sie sich dagegen zur Wehr setzen können.
Inhalt
Der Fall: Abo für 5 Euro – später eine Rechnung über 1.298 Euro
Ein typischer Fall: Mein Mandant bestellte am 22. Februar 2025 das Angebot:
“Unsere Empfehlung: Rohstoffraketen 1/4 Jahres-Abo | 3 Monate die besten Empfehlungen von Rohstoffraketen so günstig, wie noch nie zuvor | Nur heute Preissenkung: Zum Einmalbetrag von nur 5,00 Euro inkl. MwSt.“
Was nach einem begrenzten Schnupper-Angebot klang, entpuppte sich später als laufzeitverlängerndes Abonnement mit saftiger Verlängerungsklausel.
In der Bestellbestätigung findet sich ein kritischer Satz:
“Das bestellte Abonnement verlängert sich jeweils um 1 Jahr zum Preis von 1.298,00 Euro, wenn Sie es nicht fristgemäß kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt beim ¼ Jahresabo 6 Wochen.“
Wer ist eigentlich Ihr Vertragspartner?
Einer der größten Kritikpunkte: Die Intransparenz der Anbieterstruktur.
- Auf der Website rohstoffraketen.de wird die BeJoCo Finanzinformationen GmbH als Herausgeber genannt.
- In der Bestellbestätigung taucht zusätzlich die PID Plata Informations Dienst GmbH als Herausgeber auf.
- Auch in den AGB wird ausschließlich die PID Plata Informations Dienst GmbH genannt.
- In der Widerrufsbelehrung hingegen wird wieder auf die BeJoCo GmbH verwiesen.
- Als Verantwortlicher im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags (§ 55 II RStV) wird – erneut – die BeJoCo genannt.
Diese Vermischung von zwei Firmen wirft erhebliche rechtliche Fragen auf. Für Verbraucher ist nicht klar erkennbar, wer Vertragspartner ist, und wer z. B. Ansprechpartner für Kündigungen, Widerruf oder Reklamationen sein soll.
Das sagt das Kleingedruckte – aber kaum jemand liest es
In den AGB auf rohstoffraketen.de findet sich eine kritische Klausel:
“Alle Abonnements verlängern sich um die Laufzeit von 1 Jahr, sofern der Abonnent den weiteren Bezug nicht fristgemäß 12 Wochen vor Ablauf […] kündigt. Eine Ausnahme bildet hier das Abonnement […] für 1/4 Jahr. Hier beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen.“
Das bedeutet: Wer nicht rechtzeitig kündigt, rutscht nach dem Willen des Anbieters automatisch in ein teures Jahresabo – selbst wenn nur ein 3-Monats-Abo für 5 Euro gebucht wurde.
Ihre Möglichkeiten – Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie nun eine Rechnung oder sogar Mahnung über 1.298 Euro erhalten haben, prüfe ich für Sie unverbindlich, ob und wie Sie sich gegen diese Forderung zur Wehr setzen können.
In vielen Fällen bestehen gute Chancen:
- Unklare Vertragsbedingungen und mehrdeutige Angaben zum Vertragspartner können zur Unwirksamkeit des Vertrags führen.
- Überraschende Verlängerung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Verlängerung um ein ganzes Jahr
- Die Gestaltung des Angebots kann wettbewerbswidrig oder irreführend sein.
- Die Widerrufsbelehrung oder AGB könnten formale Mängel aufweisen.
Sie haben eine Rechnung von Rohstoffraketen.de erhalten? Jetzt handeln!
Wenn Sie eine Abo-Rechnung von PID Plata Informations Dienst GmbH oder der BeJoCo Finanzinformationen GmbH bekommen haben – warten Sie nicht zu lange. Die Kündigungsfristen sind kurz, und Mahngebühren oder Inkassokosten drohen schnell.
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Fazit
Was auf rohstoffraketen.de als günstiger Börsen-Newsletter beworben wird, kann schnell zur teuren Abofalle werden. Besonders die unklare Darstellung der Vertragsparteien und versteckten Verlängerungsklauseln sind für viele Verbraucher kaum erkennbar.
Wenn auch Sie betroffen sind: Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie zahlen.