Zuletzt aktualisiert am 2. April 2026 von lumina

Jedermann Inkasso bietet Nachlass bei Abschlagszahlung

Die Jedermann Inkasso GmbH aus Österreich ist in vielen Fällen beauftragt, Forderungen der D.I.E. GmbH (früher Ideo Labs GmbH) geltend zu machen. Die Methode ist „Zuckerbrot und Peitsche“.

Eine Abo bei der D.I.E. GmbH kostet meistens 89,90 EUR im Monat. Eingezogen wird bequem per Lastschrift. Dass man Lastschriften ohne Begründung über die Bank zurückbuchen lassen können, hat sich inzwischen herumgesprochen. Und so geschieht es auch in vielen Fällen.

Die Betreiber von Dating-Portalen beauftragen nach der Rücklastschrift in der Regel Inkassounternehmen, die das Geld trotzdem reinholen sollen. Viele Menschen haben Angst vor Inkassounternehmen und zahlen, nur weil „Inkasso“ im Briefkopf steht. Aber auch ansonsten sind die Schreiben selten freundlich: Zum Repertoire gehört, dass sich die Kosten massiv erhöhen, dass mit teuren Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung gedroht wird und dass Einträge bei der SCHUFA oder CRIF „vermieden“ werden können, wenn es zu einer Einigung kommt.

Wenn das Inkassounternehmen mit Druck nicht weiterkommt, wird wieder einen Gang zurück geschaltet und man zeigt sich entgegenkommend.

Die Jedermann Inkasso GmbH wendet sich zum Beispiel im Auftrag der D.I.E. GmbH per E-Mail an die Betroffenen und bietet großzügig einen „Nachlass in Höhe von 10 % auf die Gesamtforderung“ an. In einem hier vorliegenden Fall wird folgende Rechnung aufgemacht:

Hauptforderung (HF)

EUR

1.348,50

Nebenforderung

EUR

150,00

Gläubigerkosten (Mahngebühr)

EUR

0,00

Zinsen aus Hauptforderung

EUR

34,43

Inkassokosten (Geschäftsgebühr §§ 2 Abs. 2, 13, 14 Nr. 2300 VV RVG)

EUR

58,50*

Einigungsgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 1000 VV RVG

EUR

172,50

Rechtsanwaltsgebühren

EUR

0,00

Auslagen gem. Ziff 7002 VV RVG

EUR

11,70*

abzüglich bereits geleisteter Zahlungen

EUR

0,00

GESAMTFORDERUNG

EUR

1.775,63

abzüglich 10 % Nachlass

EUR

177,56

noch zu bezahlender Betrag

EUR

1.598,07

* Fairerweise muss man sagen, dass die Jedermann Inkasso GmbH sich her zu ihren Ungunsten ganz erheblich vertan hat. Die Geschäftsgebühr liegt tatsächlich bei 149,50 EUR, die Auslagen bei 20,00 EUR.

Die Rechnung ist – ich sage mal – „grenzwertig“. Selbst wenn man unterstellt, dass die Hauptforderung (hier: 15 Mal 89,90 EUR) besteht, ist der Rest doch teilweise sehr fragwürdig. Für eine Nebenforderung in Höhe von 150,00 EUR gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Nebenforderungen sind z.B. Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen. All diese Positionen werden aber separat aufgeführt, können also nicht gemeint sein.

Den Vogel schießt die Jedermann Inkasso GmbH aber mit der Einigungsgebühr ab. Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Das wäre hier, wenn der Betroffene darauf eingeht, in der Tat der Fall. Allerdings entsteht die Gebühr nicht, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt (Nr. 1000 VV RVG). Beide Seiten müssen also nachgeben, damit die Gebühr entsteht. Das Nachgeben der D.I.E. GmbH besteht hier in dem Nachlass von 10%. Wenn die D.I.E. GmbH den Nachlass nicht gewährt, sieht dieselbe Rechnung so aus:

Hauptforderung (HF)

EUR

1.348,50

Nebenforderung

EUR

150,00

Gläubigerkosten (Mahngebühr)

EUR

0,00

Zinsen aus Hauptforderung

EUR

34,43

Inkassokosten (Geschäftsgebühr §§ 2 Abs. 2, 13, 14 Nr. 2300 VV RVG)

EUR

58,50*

Einigungsgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 1000 VV RVG

EUR

0,00

Rechtsanwaltsgebühren

EUR

0,00

Auslagen gem. Ziff 7002 VV RVG

EUR

11,70*

abzüglich bereits geleisteter Zahlungen

EUR

0,00

GESAMTFORDERUNG

EUR

1.603,13

abzüglich 10 % Nachlass

EUR

0,00

noch zu bezahlender Betrag

EUR

1.603,13

* Fairerweise muss man sagen, dass die Jedermann Inkasso GmbH sich her zu ihren Ungunsten ganz erheblich vertan hat. Die Geschäftsgebühr liegt tatsächlich bei 149,50 EUR, die Auslagen bei 20,00 EUR.

Die Rechnung ist – ich sage mal – „grenzwertig“. Selbst wenn man unterstellt, dass die Hauptforderung (hier: 15 Mal 89,90 EUR) besteht, ist der Rest doch teilweise sehr fragwürdig. Für eine Nebenforderung in Höhe von 150,00 EUR gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Nebenforderungen sind z.B. Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen. All diese Positionen werden aber separat aufgeführt, können also nicht gemeint sein.

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